Hallo,

um eurem Kassenwart, die Arbeit ein wenig leichtet zu machen, nutz bitte diese digitale Abbrechnung..

Somit haben wir die Belege gleich digitak abgelegt und jederzeit verfügbar.

Wenn ihr Probleme habt, sprecht uns bitte an.

 

 

Eurer Kassenwart

Funkkurs UBI / SRC

 

nächster Kursbeginn: September/Oktober 2024

 

Ort:

Seglerheim am Aa-See in Bocholt

 

Voraussetzungen:

Mindestalter 15 Jahre; für das SRC sind zudem Kenntnisse in englischer Sprache erforderlich

UKW-Anlagen gehören heute aus Sicherheitsgründen zur Standardausrüstung von Segel– und Motoryachten. Zur Benutzung dieser Geräte sind Befähigungsnachweise international vorgeschrieben:

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Funkverkehr auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC = Short Range Certificate) berechtigt zur Teilnahme am Global Maritim Distress System (GMDSS) mit UKW-See-Funkstellen.

Beide Funkzeugnisse sind internationale Zertifikate und unbefristet gültig.

 

Weitere Informationen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Satzung

der Sporthochsee-Segler-Gemeinschaft Bocholt-Rhede e. V.

§ 1 Name und Sitz

Der am 14.3.1973 in Bocholt gegründete Verein führt den Namen
„Sporthochsee-Segler-Gemeinschaft Bocholt-Rhede".

Der Sitz des Vereins ist Bocholt.

Er ist unter der Nr. 2405 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Coesfeld eingetragen
und führt den Zusatz „e. V."

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird erreicht durch

- die Pflege des Segelsports und des Fahrtensegelns

- die Aus- und Weiterbildung von am Segelsport Interessierten

- die Heranführung von Interessierten, besonders Jugendlichen, an den Segelsport.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe an Vereinsmitglieder ist allerdings zulässig.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Der Verein hat erwachsene Mitglieder mit aktivem und passivem Wahlrecht und jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) mit Stimm- und Wahlrecht innerhalb der Jugendvertretung des Vereins.

Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung muss dem Antragsteller/der Antragstellerin schriftlich mitgeteilt werden.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt des Mitglieds

b) durch Tod des Mitglieds

c) durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Der Austritt wird zum auf den erklärten Austritt folgenden Jahresende gültig.

Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.

Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied auch nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag – ggfls. die Aufnahmegebühr oder die Umlage – nicht gezahlt hat.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Beiträge

Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen.

Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Alles Weitere regelt die Beitragsordnung. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 7 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

Der Vorstand ist ermächtigt, für bestimmte Aufgaben Ausschüsse zu berufen.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr abzuhalten.

Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail oder schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Versammlung. Für die termingerechte Einladung genügt die Aufgabe der Sendung bzw. der Versand der E-Mail.

Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für außerordentliche Mitgliederversammlungen gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung.

Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

Anträge zur Tagesordnung kann jedes Mitglied bis zu 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit 2/3 Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist vom Versammlungsleiter und dem von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen und muss von der nächsten Versammlung genehmigt werden.

Die Mitgliederversammlung ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:

a) Feststellung der Jahresrechnung

b) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes

c) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer

d) Entlastung des Vorstandes

e) Bestätigung des Jugendvorstandes

f) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr

g) Wahl der Kassenprüfer

h) Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen

§ 10 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus:

a) dem Vorsitzenden

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Schriftführer

d) dem Kassenwart

e) dem Jugendwart

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart vertreten. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich.

Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt, wobei in jeder Mitgliederversammlung jeweils nur die Hälfte des Vorstandes zur Wahl ansteht.

Wiederwahlen sind zulässig.

Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.

Der Vorstand der Jugend wird durch die Jugendversammlung gewählt.
Dieser bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

Der erweiterte Vorstand des Vereins besteht aus bis zu 8 Beisitzern.
Sie werden ebenfalls durch die Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt.

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. In ihr werden die Aufgaben des Vorstandes festgelegt und andere das Vereinsleben betreffende Fragen geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 11 Vereinsjugend

Die Jugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins selbstständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Alles Nähere regelt die Jugendordnung. Diese wird auf Vorschlag der Vereinsjugend von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 12 Kassenprüfung

Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft.
Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.

Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt für die Dauer von 2 Jahren, wobei in jeder Mitgliederversammlung 1 Kassenprüfer gewählt wird.

Wiederwahlen sind zulässig.

§ 13 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Kreis Borken, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecken zu verwenden hat.

Bocholt, den 20.Januar 2017

Vorstand Sporthochsee-Segler-Gemeinschaft Bocholt-Rhede

 

Der geschäftsführende Vorstand der SGBR besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden,
der Pressesprecherin/Schriftführerin und dem Kassenwart
.
Im erweiterten Vorstand sind 6 Beisitzer für verschiedene Aufgaben und Abteilungen tätig.

Der Vorstand:

 

 

 

1. Vorsitzender
Christian Terörde
+49 (171)4524241

Mail:1.vorsitzender(ät)sgbr.org

 GuidoDienberg

2. Vorsitzender
Guido Dienberg

Mail: 2.vorsitzender(ät)sgbr.org  

 

 FrankMaske

Kassenwart, Mitgliederverwaltung
Frank Maske
Tel.: 0173 / 2925502
Mail: kassenwart(ät)sgbr.org

 BjörnWiessing

Pressesprecher, Schriftführer
Björn David Wiessing

Mail: schriftfuehrer(ät)sgbr.org

 FrankBlock2

Bootswart Vereinsjacht
Frank Block

Tel.: 02871 / 2343989

Mail: bootswart(ät)sgbr.org

Ausbildungsleiter
Christian Tielmann
Tel.: 02871 / 8855530

Mail: ausbildung(ät)sgbr.org

 Carmen Wolters

1. Jugendwartin
Carmen Wolters
Mail: 1.jugendwart(ät)sgbr.org

 Mathilde Familienabteilung, Events

Mathilde Groß-Holtwick

Tel.:02871 / 487228

Mail: familienwart(ät)sgbr.org 

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Fahrtenleiter

Winni Haves

Mail: fahrtenleiter(ät)sgbr.org 
Regattawart

z.Z unbesetzt

Mail: regatta(ät)sgbr.org  
Jollenwart

Kristin Spieker (interim)

Mail: jollenwart(ät)sgbr.org 

 

SportSeeSchifferschein

 

Kursbeginn: auf Anfrage.

Bei Anmeldung von mindestens 8 Teilnehmern starten wir mit dem nächsten Kurs in Absprache mit den Teilnehmern.

 

Ort:

Seglerheim am Aa-See in Bocholt

 

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre, Sportbootführerschein See, Nachweis über gesegelte 1000 sm bzw. 700 sm für SKS Inhaber.

 
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den vier Prüfungsfächern

Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde.

Es sind umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben den Pflichtaufgaben (Rettungsmanöver, Radar, Seekarte und Segeln/Fahren) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

 

Weitere Informationen: ausbildung(ät)sgbr.org

Sportbootführerschein See (SBF-See)

 

nächster Kursbeginn: September 2024

 

Ort:

Seglerheim am Aa-See in Bocholt

 

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre und bestandener ärztl. Seh- und Hörtest

 

Der Amtliche Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrts-Straßen (SBF See) ist zum Führen von Sportbooten mit einem Motor von mehr als 3,68 KW (15 PS) auf allen Seeschifffahrts-Straßen erforderlich. Der Geltungsbereich umfasst die inneren Seegewässer (3-sm-Zone) bis hin zur Grenze der Territorialgewässer in Nord– und Ostsee. Der SBF-See ist international anerkannt und wird in den meisten Ländern zum Führen einer Yacht gefordert. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Kursinhalte: Navigation, Kartenarbeit, Leuchtfeuer, Betonnung, Umweltschutz, Wetterkunde, Seemannschaft, Motorkunde/Wartung, Ausrüstung, Schifffahrtsrecht

 

Weitere Informationen: ausbildung(ät)sgbr.org

SportKüstenSchifferschein

Kursbeginn: 16.01.2024  19.30 Uhr

 

Ort:
Seglerheim am Aa-See in Bocholt

 

Voraussetzungen:

Mindestalter 16 Jahre, Sportbootführerschein See (SBF-See)
Nachweis über 300 sm auf Segelyachten in Küstengewässern
Meilennachweis: Hierzu bieten wir bei ausreichendem Interesse entsprechende 'Meilentörns' an. Nach neusten Zugangsvoraussetzungen dürfen diese Meilen aber auch schon vor Erwerb des SBF-See gesegelt erlangt worden sein.

 

Der Amtliche Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein international anerkannter, amtlicher Führerschein und berechtigt zum Führen von Yachten in Küstengewässern bis 12 sm Abstand vom Festland. Er ist zwar rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber z.B. von den meisten Vercharterern als Leistungsnachweis verlangt. Auch immer mehr Kaskoversicherungen fordern diesen Nachweis beim Befahren dieser Reviere.

Kursinhalte Theorie: Navigation, Gezeiten, Ausführliches Arbeiten mit Seekarten, Gezeitenberechnungen, Schifffahrtsrecht, Wetter und Seemannschaft.

Kursinhalte Praxisausbildung: Segel setzen, bergen und reffen, Kurse zum Wind segeln;  Wende, Halse, Q-Wende, Beidrehen, Ankermanöver, Notmanöver unter Segel und Motor, Hafenmanöver unter Motor.

 

Weitere Informationen: ausbildung(ät)sgbr.org

Hier haben wir für Sie eine Übersicht über unsere Termine zusammen gestellt.

Sofern nicht extra vermerkt, finden die Veranstaltungen im Seglerheim am Aasee in Bocholt statt.

Änderungen sind vorbehalten, nähere Infos entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit auch der lokalen Tagespresse.

 

 

Januar 2017  
10.01. 19.30 Uhr Infoveranstaltung zur Ausbildung in der SGBR
17.01. 19.30 Uhr Start Kurs Sport-Küsten-Schifferschein (SKS)
20.01. 19.30 Uhr Jahreshauptversammlung für alle Mitglieder
26.01. 19.30 Uhr Start Kurs Sportbootführerschein (SBF) Binnen
28.01. 15.00 Uhr  Bowling der Jüngsten bei "Bowling2000" im Königsesch
   
Februar 2017  
11.02. 15.00 Uhr Winterolympiade
23.02. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
   
März 2017  
04.03. 19.30 Uhr Konzert der „Backbord Boyz“ in der Gaststätte "Zur Glocke", Bocholt
30.03. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
   
April 2017  
04.04.19.30 Uhr Kurs Pyrotechnik (FKN)
Ende April Auswintern der Jollen
27.04. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
   
Mai 2017  
05.-07.05. Ansegeln in Stavoren (NL)
20./21.05.
Mairegatta des Bocholter Wassersportvereins
   
Juni 2017  
03.06. Outdoor Cooking
ab 25.06. Staffettentörn Schweden
29.06. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
   
Juli 2017  
02.07. Familiensegeln mit Grillen am Aasee
07.-09.07. Jollenwandern in den NL
08./09.07. Pfannkuchenregatta des Bocholter Yachtclubs
08./09.07. BMW Cup des Borkener Segelclubs
29.07. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
   
August 2017  
31.08. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
   
September 2017  
05.09. 19.30 Uhr Infoveranstaltung zur Ausbildung in der SGBR
09/10.09. Klumpenregatta der SGBR am Bocholter Aasee - Stadtmeisterschaft Segeln! (Ergebnisse aus den 3 Bocholter Regatten)
12.09. 19.30 Uhr Start Sportbootführerschein (SBF) See
15.-17.09. Plattenbodenschnuppertörn
19.09. 19.30 Uhr Kurse SRC / UBI Funkscheine
23.-30.09. Kroatientörn
28.09. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
   
Oktober 2017  
07.-14.10. Sarres Cup, Kroatien
08.10. Klumpensonntag in Rhede
26.10. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
Ende Oktober Einwintern der Jollen
Ende Oktober Absegeln mit der Pipoca auf dem Ijsselmeer
   
November 2017  
30.11. 19.30 Uhr SGBR-Stammtisch
17. oder 18.11.
SGBR-Frauen fahren zum Weihnachtsmarkt
   
Dezember 2017  
09.12. Weihnachtsfeier für die ganze Familie

 

 

 

 

 

 

Jüngstensegelschein

Befähigungsnachweis zum Führen von altersgerechten Segelbooten unter fachkundiger Aufsicht und unter den vorgeschriebenen räumlichen und zeitlichen Grenzen sowie zur Teilnahme an Regatten, welche für Jüngstensegelscheininhaber ausgeschrieben sind.

 

Kursbeginn:

Frühjahr 2024 - immer Samstags

Ort:

Seglerheim Am Aa-See in Bocholt

Voraussetzung:

  • Vollendung des siebenten Lebensjahres
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
  • Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze

Der Kurs findet Samstags von 10.00 – 14.00 Uhr statt (witterungsbedingte Einschränkungen/Änderungen sind möglich) und richtet sich an Kinder von 7 – 13 Jahren.

 Der Verein stellt das gesamte Equipment.

Ausgebildet wird von erfahrenen Seglern unseres Vereins auf Basis der vom Deutschen Segler-Verband erarbeiteten Materialien.

Die theoretische Prüfung besteht aus einer mündlichen/schriftlichen (wir gehen individuell auf die Kinder ein) Prüfung.
Es müssen ausreichende Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachgewiesen werden:

  • Behandlung der Segelausrüstung
  • Aufbau eines Jüngstensegelbootes (hier Bootsklasse Optimist)
  • Knoten
  • Pflege eines Segelbootes im Sommer- und Winterlager
  • Kenntnis der Verkehrsvorschriften des örtlichen Jüngstenreviers
  • Kenntnisse der vom Verein festgelegten Segelordnung, Grundkenntnisse der Yachtgebräuche.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver  und Knoten vorzuführen.

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission des Vereines und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.

Weitere Infos über   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

P1130781   Kentertraining im Rheder Freibad

 

Sportbootführerschein Binnen

 

Infos:

Christian Tielmann

eMail: ausbildung(ät)sgbr.org

Tel.: 02871/8855530 (ab 19.00 Uhr)

Kursbeginn: Donnerstag, 18.01.2024  19.00 Uhr

 

Ort:

Seglerheim am Aa-See in Bocholt

 

Voraussetzungen:

Mindestalter 14 (Segel) bzw. 16 (Motor) Jahre und bestandener ärztl. Seh- und Hörtest

 

Der Amtliche Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnen-Schiff-fahrtsstraßen(SBF-Binnen) wird als Führerschein sowohl für Segelboote als auch für Motorboote erteilt. Für das Befahren der Binnenreviere der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit einer Maschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) schreibt der Gesetzgeber den SBF-Binnen vor. Unter Segel ist er nur auf bestimmten Revieren (z.B. Aasee Bocholt) vorgeschrieben. Der SBF-Binnen ist ein guter Einstieg in den Segelsport. Man erlernt grundlegende Kenntnisse über das Segeln, das Fahren unter Motor und den richtigen Umgang mit einem Boot. Nicht zuletzt ist der SBF-Binnen in der SGBR auch die vereinsinterne Voraussetzung für die Jollensegelberechtigung. Diese erlaubt das selbstständige (und kostenlose) Fahren der vereinseigenen Jollen auf dem Bocholter Aasee und bietet somit jedem die Möglichkeit, das Segeln individuell in seine Wochenplanung einzubinden.

 

 

Weitere Informationen: ausbildung(ät)sgbr.org

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