Hallo,

um eurem Kassenwart, die Arbeit ein wenig leichtet zu machen, nutz bitte diese digitale Abbrechnung..

Somit haben wir die Belege gleich digitak abgelegt und jederzeit verfügbar.

Wenn ihr Probleme habt, sprecht uns bitte an.

 

 

Eurer Kassenwart

Satzung

der Sporthochsee-Segler-Gemeinschaft Bocholt-Rhede e. V.

§ 1 Name und Sitz

Der am 14.3.1973 in Bocholt gegründete Verein führt den Namen
„Sporthochsee-Segler-Gemeinschaft Bocholt-Rhede".

Der Sitz des Vereins ist Bocholt.

Er ist unter der Nr. 2405 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Coesfeld eingetragen
und führt den Zusatz „e. V."

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Der Satzungszweck wird erreicht durch

- die Pflege des Segelsports und des Fahrtensegelns

- die Aus- und Weiterbildung von am Segelsport Interessierten

- die Heranführung von Interessierten, besonders Jugendlichen, an den Segelsport.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe an Vereinsmitglieder ist allerdings zulässig.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Der Verein hat erwachsene Mitglieder mit aktivem und passivem Wahlrecht und jugendliche Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) mit Stimm- und Wahlrecht innerhalb der Jugendvertretung des Vereins.

Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

Der Aufnahmeantrag muss schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung muss dem Antragsteller/der Antragstellerin schriftlich mitgeteilt werden.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Austritt des Mitglieds

b) durch Tod des Mitglieds

c) durch Ausschluss aus dem Verein.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Der Austritt wird zum auf den erklärten Austritt folgenden Jahresende gültig.

Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.

Weiterhin ist ein Ausschluss möglich, wenn das Mitglied auch nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Anmahnung den Mitgliedsbeitrag – ggfls. die Aufnahmegebühr oder die Umlage – nicht gezahlt hat.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Zuvor ist dem Mitglied Gelegenheit des rechtlichen Gehörs zu gewähren. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Beiträge

Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Er kann Aufnahmegebühren und Umlagen festsetzen.

Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Alles Weitere regelt die Beitragsordnung. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 7 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

Der Vorstand ist ermächtigt, für bestimmte Aufgaben Ausschüsse zu berufen.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr abzuhalten.

Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung per E-Mail oder schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Versammlung. Für die termingerechte Einladung genügt die Aufgabe der Sendung bzw. der Versand der E-Mail.

Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 10 % der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für außerordentliche Mitgliederversammlungen gelten die Einladungsformalien der ordentlichen Mitgliederversammlung.

Jedem volljährigen Mitglied steht eine Stimme zu. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

Anträge zur Tagesordnung kann jedes Mitglied bis zu 7 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einreichen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Die Entscheidung über die Auflösung des Vereins sowie über Satzungsänderungen sind mit 2/3 Mehrheit zu fällen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist vom Versammlungsleiter und dem von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen und muss von der nächsten Versammlung genehmigt werden.

Die Mitgliederversammlung ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:

a) Feststellung der Jahresrechnung

b) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes

c) Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer

d) Entlastung des Vorstandes

e) Bestätigung des Jugendvorstandes

f) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr

g) Wahl der Kassenprüfer

h) Beschlussfassung über Ordnungen und deren Änderungen

§ 10 Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus:

a) dem Vorsitzenden

b) dem stellvertretenden Vorsitzenden

c) dem Schriftführer

d) dem Kassenwart

e) dem Jugendwart

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart vertreten. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich.

Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt, wobei in jeder Mitgliederversammlung jeweils nur die Hälfte des Vorstandes zur Wahl ansteht.

Wiederwahlen sind zulässig.

Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer gewählt ist.

Der Vorstand der Jugend wird durch die Jugendversammlung gewählt.
Dieser bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

Der erweiterte Vorstand des Vereins besteht aus bis zu 8 Beisitzern.
Sie werden ebenfalls durch die Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von 2 Jahren gewählt.

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. In ihr werden die Aufgaben des Vorstandes festgelegt und andere das Vereinsleben betreffende Fragen geregelt. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 11 Vereinsjugend

Die Jugend führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Vereins selbstständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Alles Nähere regelt die Jugendordnung. Diese wird auf Vorschlag der Vereinsjugend von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.

§ 12 Kassenprüfung

Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung des Vereins wird regelmäßig durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer geprüft.
Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.

Die Wahl der Kassenprüfer erfolgt für die Dauer von 2 Jahren, wobei in jeder Mitgliederversammlung 1 Kassenprüfer gewählt wird.

Wiederwahlen sind zulässig.

§ 13 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Kreis Borken, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecken zu verwenden hat.

Bocholt, den 20.Januar 2017

Vorstand Sporthochsee-Segler-Gemeinschaft Bocholt-Rhede

 

Der geschäftsführende Vorstand der SGBR besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden,
der Pressesprecherin/Schriftführerin und dem Kassenwart
.
Im erweiterten Vorstand sind 6 Beisitzer für verschiedene Aufgaben und Abteilungen tätig.

Der Vorstand:

 

 

 

1. Vorsitzender
Christian Terörde
+49 (171)4524241

Mail:1.vorsitzender(ät)sgbr.org

 GuidoDienberg

2. Vorsitzender
Guido Dienberg

Mail: 2.vorsitzender(ät)sgbr.org  

 

 FrankMaske

Kassenwart, Mitgliederverwaltung
Frank Maske
Tel.: 0173 / 2925502
Mail: kassenwart(ät)sgbr.org

 BjörnWiessing

Pressesprecher, Schriftführer
Björn David Wiessing

Mail: schriftfuehrer(ät)sgbr.org

 FrankBlock2

Bootswart Vereinsjacht
Frank Block

Tel.: 02871 / 2343989

Mail: bootswart(ät)sgbr.org

Ausbildungsleiter
Christian Tielmann
Tel.: 02871 / 8855530

Mail: ausbildung(ät)sgbr.org

 Carmen Wolters

1. Jugendwartin
Carmen Wolters
Mail: 1.jugendwart(ät)sgbr.org

 Mathilde Familienabteilung, Events

Mathilde Groß-Holtwick

Tel.:02871 / 487228

Mail: familienwart(ät)sgbr.org 

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Fahrtenleiter

Winni Haves

Mail: fahrtenleiter(ät)sgbr.org 
Regattawart

z.Z unbesetzt

Mail: regatta(ät)sgbr.org  
Jollenwart

Kristin Spieker (interim)

Mail: jollenwart(ät)sgbr.org 

 

Wie überall ist die Jugend auch beim Segeln unsere Zukunft!!!!

Deshalb setzen wir auf unsere Jüngstenausbildung, haben aber auch Schulkooperationen angeleiert!

Nach erfolgreichen Ferienspielen mit dem St.Georg-Gymnasium Bocholt - mehr als 40 Schüler/innen haben 2015 in den Sommerferien 3 Tage lang auf dem Aasee mithilfe unserer Optis und unter Anleitung von Lehrern und einigen SGBR-Mitgliedern Segelluft geschnuppert - besteht seit mehreren Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der GESA Rhede. In einer Segel-AG der GESA können interessierte Kinder während der Schulzeit das Segeln erlernen und sogar ihren Jüngstensegelschein (Optischein) erwerben.

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Haben auch Sie Interesse am sogenannten "Schnuppersegeln"?
"Segelnde Klassenzimmer", bei denen einfach mal ein Tag am Aasee verbracht wird und Vereinsmitglieder den Kindern (und gern auch den Lehrern) die Grundbegriffe des Segelns näherbringen, sind auch immer sehr beliebt...

 ...sprechen Sie uns gern an!!!

 

...und natürlich sind auch unsere Jüngsten immer mit viel Spaß bei der Sache!

Auf sogenannten "Optimisten" lernen sie unter fachkundiger und liebevoller Anleitung innerhalb kürzester Zeit spielerisch die wichtigsten Begriffe des Segelns und den Umgang mit Wind und Segeln, um schnell auf's Wasser zu kommen!

Spielerisch wird ihnen die Angst vor Wasser und Wind genommen - und schnell wie der Wind sitzen die Jüngsten  - selbstverständlich immer mit von uns gestellten Schwimmwesten - selber mit viel Spaß in einem Opti, den sie selber mithilfe der Ausbilder (und gern Eltern) aufbauen, zu Wasser lassen und dann sicher über den Aasee steuern.

Schnuppertrainings sind jederzeit möglich!!! Das gilt übrigens für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen!!!

Für Jugendliche haben wir natürlich auch größere Jollen im Angebot, sprechen Sie uns gerne an!

Infos zu Kinder - und Jugendsegeln, Optikursen und sonstigen Angeboten für Kinder und Jugendliche gibt's bei der Jugendwartin Kristin Spieker unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

 

 

Segeln für Kids
 
 
unser Programm für die nächsten Monate    
             
             
Datum Uhrzeit Ende ca.        
 Aufgrund von Corona:            
 Bitte melden bei            
 Kristin Spieker um    
 die aktuelle Situation            
 zu erfragen.            
       
             
         
     
         
             
             
     
             
             
     
             
             
         
             
             
       
             
             
       
 
 

Mitglied werden

Sie wollen Mitglied bei der SGBR e.V. werden?

Wunderbar, hier erhalten Sie Informationen zum Thema Vereinsbeitritt und Beiträge:

 

Unser Verein ist seit mehr als 49 Jahren in unserer Region aktiv. 

Wir verstehen uns als Familienverein, der allen Interessierten den Segelsport in all seinen Facetten näherbringen möchte. Daher sind wir bemüht, unsere Beiträge gerade für Familien attraktiv zu gestalten. Unsere aktuellen Jahresbeiträge für eine Mitgliedschaft liegen bei

 

Familien (unabhängig von der Kinderzahl)  130 Euro p.a.
Erwachsenen 100 Euro p.a.
Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum Alter von 21 Jahren)  30   Euro p.a.

 

 

Einen aktuellen Aufnahmeantrag finden Sie hier:  (Formular-Download)

Sie können aber auch gern Kontakt zu einem Mitglied unseres Vorstandes  aufnehmen. Oder Sie kommen einfach zu unserem Seglerstammtisch an jedem letzten Donnerstag im Monat um 19.30 Uhr zur  Steganlage (ggf. Seglerheim)  am Aasee in Bocholt.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Unser Vereinsleben wird durch viele gesellige Events abgerundet...

...ob bei unserer Klumpenregatta auf dem Aasee, am SGBR-Stand auf dem Klumpensonntag in Rhede, beim Bogenschießen, bei der Beach- oder Bayernparty, bei Lagerfeuer - oder sogar Konzertabenden unserer eigenen Vereinsband "Die Backbordboyz" (welcher Verein kann schon eine eigene Band vorweisen...?), bei Nachtwächtertouren und Winterolympiaden und vielen anderen Gelegenheiten...

...auch an Land macht "Segeln" viel Spaß!!!

Unsere zuverlässige Devise ist dabei immer:
Viele Hände, schnelles Ende - und alle haben großen Spaß!

Impressionen aus unserem geselligen Vereinsleben...Seien Sie dabei und überzeugen Sie sich selbst!!! 

Wir alle und besonders unsere Familienwarte Mathilde und Herbert Groß-Holtwick freuen sich über Anregungen und Fragen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!!

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 ...ob Bogenschießen, Kürbis- oder Weihnachtsfest, ob Familientag am Aasee oder Infostand auf dem Klumpensonntag - ohne unsere Mitglieder läuft nichts - und würde auch gar keinen Spaß machen...

MACHEN SIE MIT!!!!

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Unser Verein ist seit mehr als 50 Jahren in der Region Bocholt/Rhede aktiv.

 

Wir verstehen wir uns als Familienverein, der allen Interessierten den Segelsport in all seinen Facetten näherbringen möchte. Die Beitragsgestaltung ist entsprechend familienfreundlich.

Eine fundierte Ausbildung in allen Bereichen liegt uns sehr am Herzen. Wir bilden von der Jüngestenausbildung, über der Sport-Boot-Führerschein (SBF) bis zum Sport-See-Schifferschein (SSS) aus.

Besonderen Stellenwert haben bei uns die gesellige Zusammentreffen zu allen gegebenen Gelegenheiten.
- ob Groß, ob Klein - das Vereinsleben bietet für Jede/n etwas
- besonders aber jede Menge Spaß - und lauter nette Leute!!!

Altersbegrenzungen gibt es übrigens bei uns nicht - weder nach oben noch nach unten!

 

Der Vorstand

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Die Regattaabteilung ist sowohl für die Organisation der jährlich im September stattfindenden Klumpenregatta, als auch für den Kontakt und Koordination der Wettkampfregularien der jährlichen, gemeinsam mit den anderen am Bocholter Aa-See ansässigen Vereine ausgetragen Stadtmeisterschaft zuständig.

Ziel der Regattaabteilung ist es jugendliche Segler schrittweise an das Regattasegeln heranzuführen und dauerhaft für den Segelsport zu begeistern.