Funkkurs UBI / SRC

 

nächster Kursbeginn: September/Oktober 2024

 

Ort:

Seglerheim am Aa-See in Bocholt

 

Voraussetzungen:

Mindestalter 15 Jahre; für das SRC sind zudem Kenntnisse in englischer Sprache erforderlich

UKW-Anlagen gehören heute aus Sicherheitsgründen zur Standardausrüstung von Segel– und Motoryachten. Zur Benutzung dieser Geräte sind Befähigungsnachweise international vorgeschrieben:

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Funkverkehr auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC = Short Range Certificate) berechtigt zur Teilnahme am Global Maritim Distress System (GMDSS) mit UKW-See-Funkstellen.

Beide Funkzeugnisse sind internationale Zertifikate und unbefristet gültig.

 

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