Funkkurs UBI / SRC
nächster Kursbeginn: September/Oktober 2024
Ort:
Seglerheim am Aa-See in Bocholt
Voraussetzungen:
Mindestalter 15 Jahre; für das SRC sind zudem Kenntnisse in englischer Sprache erforderlich
UKW-Anlagen gehören heute aus Sicherheitsgründen zur Standardausrüstung von Segel– und Motoryachten. Zur Benutzung dieser Geräte sind Befähigungsnachweise international vorgeschrieben:
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt zur Teilnahme am Funkverkehr auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC = Short Range Certificate) berechtigt zur Teilnahme am Global Maritim Distress System (GMDSS) mit UKW-See-Funkstellen.
Beide Funkzeugnisse sind internationale Zertifikate und unbefristet gültig.
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